Vorteile des Familienheims im Falle der Erbschaft
Donnerstag, 05 September 2019
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist das sog. Familienheim im Erbfall steuerbefreit. Voraussetzung ist, dass der Erblasser in dem Haus bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war. Hinzu kommen muss, dass der Erbe das Objekt
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Spekulationsgewinn bei dem Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung
Donnerstag, 07 Februar 2019
Nach § 23 EStG sind Gewinne aus Spekulationsgeschäften zu versteuern. Gewinne aus Grundstücksverkäufen werden dann besteuert, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zur eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in beiden vorangegangenen Jahren
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