Fortbildungskosten – Lohnsteuer ja oder nein? Grundsätzlich unterliegen alle Geld- und Sachleistungen, die ein Arbeitgeber an seine Mitarbeiter erbringt, der Lohnsteuer. Eine Ausnahme bezieht sich dem Grunde nach auf Leistungen, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen. Fraglich ist, ob Fortbildungskosten dazu zählen. Hierzu gibt es immer wieder Streit zwischen Finanzverwaltung und Arbeitgebern und Beratern,