Spekulationsgewinn bei dem Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung
Donnerstag, 07 Februar 2019
Nach § 23 EStG sind Gewinne aus Spekulationsgeschäften zu versteuern. Gewinne aus Grundstücksverkäufen werden dann besteuert, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zur eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in beiden vorangegangenen Jahren
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